Menschenrechte haben kein Geschlecht – Rückblicke auf 100 Jahre Frauenwahlrecht

Eine Ausstellung ab 3. Dezember in der UB Stadtmitte

Verlängert bis 6. Januar 2019

Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden – ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Der Weg zum Wahlrecht für Frauen war lang und steinig. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts kämpften Akteurinnen verschiedener Flügel der Frauenbewegung für Gleichberechtigung und politische Teilhabe. Die Aktivistinnen mussten viel Überzeugungsarbeit leisten. Erschwert wurde ihr Engagement durch politische Vereins- und Versammlungsverbote. Am 12. November 1918 war es dann soweit: die rechtliche Grundlage für das Frauenwahlrecht wurde geschaffen. Zwei Monate später, am 19. Januar 1919, fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmalig unter Beteiligung von Frauen.

Die Ausstellung des Gleichstellungsreferats der Universität Stuttgart stellt in biographischen Portraits sowie anhand von ausgewählten Publikationen neun Frauen vor, die sich für die Erlangung des Frauenwahlrechts in bedeutender Weise eingesetzt haben.

3. – 14. Dezember 2018, Foyer der UB Stadtmitte
Verlängert bis 6. Januar 2019