Die Universität Konstanz hat zur heutigen Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eine Pressemitteilung veröffentlicht. Demnach wird das Urteil zur Frage der verpflichtenden Open-Access-Zweitveröffentlichungen der Forscher schriftlich zugestellt. Allerdings ist wohl eine Tendenz erkennbar.
Pressemitteilung der Universität Konstanz vom 26. September 2017