Aktuelle Entwicklungen zu §52a UrhG

Vorläufige Vereinbarung bis 30.9.2017

Gerade noch rechtzeitig vor Jahresende haben Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und VG Wort sich nun erfreulicherweise darauf geeinigt, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Bis dahin soll eine bundesweit einheitliche Lösung zur Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche erarbeitet werden.

Entsprechend können urheberrechtlich geschützte Texte nach §52 a doch noch über den Jahreswechsel 2016/17 hinaus und auch im Sommersemester 2017 in ILIAS bereit gestellt werden. Bereits eingestellte Buchauszüge und Zeitschriftenartikel dürfen also bis zum Ende des laufenden Wintersemesters dort verbleiben, und neue Textmaterialien dürfen in zulässigem Umfang weiterhin neu eingestellt werden.

(Stand: 21.12.2016)

Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.ub.uni-stuttgart.de/lernen-arbeiten/52a.html

Schreibe einen Kommentar