Ab 1. Januar 2017 Einschränkungen bei digitalen Semesterapparaten (§52a UrhG)

Wichtige Informationen für die Lehre

paragraphAb dem 1. Januar 2017 dürfen urheberrechtlich geschützte Texte in ILIAS elektronisch nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Grund hierfür ist eine Veränderung im Rahmenvertrag mit der VG Wort. Demnach müssten ab dem 1.1.2017 alle Texte, die nach § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) über Webseiten bereitgestellt werden, mit großem Aufwand einzeln erfasst, an die VG Wort gemeldet und vergütet werden.
Bislang erfolgte die Vergütung pauschal.

Die Universität Stuttgart wird – wie viele andere Hochschulen – diesem Rahmenvertrag nicht beitreten. Damit folgt sie einer Empfehlung der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema und was bis 1.1.2017 zu tun ist, finden Sie auf den Webseiten der UB. Einstiegsseite in das Thema: http://www.ub.uni-stuttgart.de/52a.

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