Aktuelle Entwicklungen zu §52a UrhG

Vorläufige Vereinbarung bis 30.9.2017

Gerade noch rechtzeitig vor Jahresende haben Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und VG Wort sich nun erfreulicherweise darauf geeinigt, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Bis dahin soll eine bundesweit einheitliche Lösung zur Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche erarbeitet werden.

Entsprechend können urheberrechtlich geschützte Texte nach §52 a doch noch über den Jahreswechsel 2016/17 hinaus und auch im Sommersemester 2017 in ILIAS bereit gestellt werden. Bereits eingestellte Buchauszüge und Zeitschriftenartikel dürfen also bis zum Ende des laufenden Wintersemesters dort verbleiben, und neue Textmaterialien dürfen in zulässigem Umfang weiterhin neu eingestellt werden.

(Stand: 21.12.2016)

Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.ub.uni-stuttgart.de/lernen-arbeiten/52a.html

Ab 1. Januar 2017 Einschränkungen bei digitalen Semesterapparaten (§52a UrhG)

Wichtige Informationen für die Lehre

paragraphAb dem 1. Januar 2017 dürfen urheberrechtlich geschützte Texte in ILIAS elektronisch nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Grund hierfür ist eine Veränderung im Rahmenvertrag mit der VG Wort. Demnach müssten ab dem 1.1.2017 alle Texte, die nach § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) über Webseiten bereitgestellt werden, mit großem Aufwand einzeln erfasst, an die VG Wort gemeldet und vergütet werden.
Bislang erfolgte die Vergütung pauschal.

Die Universität Stuttgart wird – wie viele andere Hochschulen – diesem Rahmenvertrag nicht beitreten. Damit folgt sie einer Empfehlung der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema und was bis 1.1.2017 zu tun ist, finden Sie auf den Webseiten der UB. Einstiegsseite in das Thema: http://www.ub.uni-stuttgart.de/52a.